Ausschreibung von Forschungsbeiträgen des Fonds zur Förderung des Akademischen Nachwuchses (FAN)

Der Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses an der Universität Zürich (FAN) hilft hervorragenden, innovativen Nachwuchskräften, sich früh für eine akademische Laufbahn zu entscheiden und diese zielsicher verfolgen zu können. Je nach Vorhaben sind unterschiedliche Förderformate möglich. Mittels Fellowships werden Forschungsprojekte von Postdocs, Habilitierenden oder Kandidierenden für eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation sowie von Leitenden von Forschungsgruppen gefördert. Mittels Grants unterstützt der FAN frühe internationale Mobilität und hilft mit, schwierige Übergänge zwischen Dissertation und Habilitation besser steuern zu können.

Wer kann sich wofür bewerben?
Gesuchstellende müssen an der UZH angestellt oder durch ihre geplante wissenschaftliche Tätigkeit mit ihr verbunden sein. Es können sich Nachwuchskräfte aller Fakultäten bewerben. Folgende Kriterien gelten:

Förderformat Beiträge Berechtigung
Fellowships

Beiträge an Forschungs-
projekte umfassen primär: 
• Salär der Gesuchstellenden oder
• Salärkosten von am Projekt der Gesuchstellenden beteiligten Doktorierenden, Postdocs oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden


Es werden einmalige Beiträge bis zu  CHF 100‘000 zugesprochen. Diese Beiträge beinhalten auch die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

Zu Gesuchen berechtigt sind folgende Personen:
• Postdocs, Habilitierende bzw. Kandidierende für eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation sowie 
• Leitende von Forschungsgruppen, die noch nicht Mitglied einer Fakultät sind. 

 

Für Bewerbungen der medizinischen, der Vetsuisse und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten in der Regel ab dem 3. Postdoc-Forschungsjahr.

Grants Beiträge umfassen:

• Auslandaufenthalte, die ein Forschungsvorhaben substanziell voranbringen,
• schwierige Übergangsphasen zwischen Dissertation und Habilitation bzw. einer gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation.


Es werden einmalige Beiträge bis zu CHF 40‘000 zugesprochen. Diese Beiträge beinhalten auch die Arbeitgeber-Sozialversicherungsabgaben.
Zu Gesuchen berechtigt sind:
• für Auslandaufenthalte:
Fortgeschrittene Doktorierende und Postdocs
• für schwierige Übergangsphasen:
Doktorierende, die im Jahr der Ausschreibung ihre Dissertation abschliessen (Doktorprüfung), können für den unmittelbar danach folgenden Zeitraum ein Gesuch stellen.

Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Dr. Sibylle Ambühl, Präsidentin und Geschäftsführerin
FAN – Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses
UZH Alumni
Schönberggasse 15a
8001 Zürich
E-Mail:sibylle.ambuehl@alumnioffice.uzh.ch, Tel. 044 634 42 84