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Je nach Vorhaben sind unterschiedliche Förderformate möglich. Dabei gelten folgende Kriterien:
Förderformat | Beiträge | Berechtigung |
Fellowships |
Beiträge an Forschungs-
Es werden einmalige Beiträge bis zu CHF 100‘000 zugesprochen. Diese Beiträge beinhalten auch die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge. |
Zu Gesuchen berechtigt sind folgende Personen:
Für Bewerbungen der medizinischen, der Vetsuisse und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten in der Regel ab dem 3. Postdoc-Forschungsjahr. |
Grants |
Beiträge umfassen:
Es werden einmalige Beiträge bis zu CHF 40‘000 zugesprochen. Diese Beiträge beinhalten auch die Arbeitgeber-Sozialversicherungsabgaben. |
Zu Gesuchen berechtigt sind:
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Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Dr. Sibylle Ambühl, Präsidentin und Geschäftsführerin
FAN – Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses
UZH Alumni
Schönberggasse 15a
8001 Zürich
E-Mail:sibylle.ambuehl@alumnioffice.uzh.ch, Tel. 044 634 42 84