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Ausschreibung

Die Academic Excellence Fellowships des FAN helfen hervorragenden, innovativen Nachwuchskräften, sich früh für eine akademische Laufbahn zu entscheiden und diese zielsicher verfolgen zu können. 

Antragsberechtigung
Gesuchstellende müssen an der UZH angestellt oder durch ihre geplante wissenschaftliche Tätigkeit mit ihr verbunden sein. Es können sich Nachwuchskräfte aller Fakultäten bewerben.

Zu Gesuchen berechtigt sind:

  • Postdocs, Habilitierende bzw. Kandidierende für eine gleichwertige wissenschaftliche Qualifikation sowie 
  • Leitende von Forschungsgruppen, die noch nicht Mitglied einer Fakultät sind. 

Für Bewerbungen der medizinischen, der Vetsuisse und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten i.d.R. ab dem 3. Postdoc-Forschungsjahr.

Umfang der Fellowships
Beiträge an Forschungsprojekte umfassen primär:

  • Salärkosten der Gesuchstellenden oder
  • Salärkosten von am Projekt der Gesuchstellenden beteiligten Doktorierenden, Postdocs oder wissenschaftlichen Mitarbeitenden

Es werden einmalige Beiträge bis zu CHF 120‘000 zugesprochen. Diese Beiträge beinhalten auch die Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge.

Der FAN stimmt seine Förderungen durch Fellowships mit der Nachwuchsförderung der UZH ab (UZH Postdoc Grants). Es ist zulässig, sich an beiden Orten zu bewerben. Auf Bewerbungen, die gleichzeitig an mehreren Stellen eingereicht werden, ist jedoch hinzuweisen. Falls bereits Mittel aus einer anderen Institution zugesprochen wurden, ist eine Kopie des betreffenden Bewilligungsschreibens beizulegen.

Wann und wo kann man sich bewerben?

Was soll die Bewerbung enthalten?

  • Pitch (max. 350 Zeichen, inkl. Leerzeichen): Prägnante Zusammenfassung des Projekts, die dessen Essenz und Gesellschaftsrelevanz auf den Punkt bringt;
  • Kurzbeschreibung des Forschungsvorhabens (max. 2‘500 Zeichen, inklusive Leerzeichen);
  • Detaillierte Projektbeschreibung (max. 25‘000 Zeichen, inkl. Leerzeichen, exkl. Bibliographie);
  • Curriculum Vitae mit Publikationsliste (aufgrund der Zielgruppe, an die sich der FAN richtet, ist auch das Geburtsjahr anzugeben);
  • Master- und Doktoratsdiplom;
  • Projektplanung (sowohl in materieller als auch in zeitlicher Hinsicht, inkl. Beginn und Ende des Förderzeitraums);
  • Budget (Salär, inkl. Sozialversicherung Arbeitgeber, in begründeten Fällen und geringem Umfang auch Sachaufwand, Reise- und Kongressspesen), gemäss Budgetformular (XLSX, 54 KB) (Formular bitte unterschreiben); 
  • Empfehlungsschreiben von zwei Professor:innen, davon einer/eine von der UZH. Es ist erwünscht, dass die zweite Empfehlung (oder allenfalls eine fakultative dritte) von einem/einer Professor:in einer anderen Universität stammt. Aus den Empfehlungsschreiben muss insbesondere hervorgehen, ob der/die Bewerber:in zu den Besten in der Disziplin gehört sowie fachlich und persönlich geeignet ist für eine erfolgreiche Laufbahn in der universitären Forschung und Lehre;
  • Bestätigungsschreiben des Instituts bzw. der Klinik: Dieses soll bestätigen, dass das zu fördernde Projekt mit dem Institut resp. der Klinik affiliiert sein wird und dass die für die Durchführung des Projekts benötigte Infrastruktur zur Verfügung steht (Geräte, Räume, etc.);
  • Falls bewilligungspflichtige Untersuchungen am Menschen oder Tierversuche geplant sind, Kopien der Bewilligungen der zuständigen Ethikkommission oder des Veterinäramts (ohne Anträge). Falls Bewilligungen noch ausstehen, zu-nächst eine Kopie der Anträge und vor Projektbeginn Kopien der Bewilligung.

Bereits einmal vom FAN unterstützte Bewerber:innen können keine weiteren Gesuche an den FAN stellen. 
Bewerbungen sind in Deutsch oder Englisch zu verfassen. 

Wer beurteilt die Bewerbungen?
Der Beirat des FAN wählt in einem kompetitiven Verfahren, unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel, die Kandidat:innen zur Förderung aus. Massgebend für den Entscheid für eine Unterstützung sind wissenschaftliche Qualifikation und Eignung der Bewerber:innen für eine akademische Karriere sowie Exzellenz und Originalität der Forschungsarbeit. 
Alle Bewerber:innen werden bis spätestens Mitte April 2026 über den Ausgang des Verfahrens informiert. Aufgrund der beschränkten Förderquote werden jedoch keine projektspezifischen Begründungen für Ablehnungen kommuniziert. 


Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Sabine Höhl
FAN – Fonds zur Förderung des akademischen Nachwuchses
UZH Alumni
Schönberggasse 15a
8001 Zürich
E-Mail: fan@alumnioffice.uzh.ch
Tel. 044 634 28 74

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