Die Schweiz und das Völkerrecht
Wann: 16. April 2015
Wo: Rechtswissenschaftliche Fakultät
Thema:
Die Schweiz und das
Völkerrecht – neuere Entwicklungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive
Referentin:
Prof. Dr. iur. Daniela
Thurnherr, LL.M
Alain Griffel und Daniela Thurnherr haben Gemeinsamkeiten: Beide erhielten einen FAN-Forschungsbeitrag, haben Professuren für öffentliches Recht inne (er in Zürich, sie in Basel) – und bedankten sich bei den Gönnerinnen und Gönnern des FAN mit Vorträgen aus ihrem Fachgebiet.
Der Gönneranlass mit Daniela Thurnherr fand am 16. April 2015 statt. Alain Griffel wies in der Einführung darauf hin, dass seine Kollegin mit summa cum laude über die Aarhus-Konvention (über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) dissertiert und sodann über Verfahrensgrundrechte im Verwaltungshandeln habilitiert habe. Sie ist auch Ersatzrichterin am Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt.
Daniela Thurnherr referierte über „Die Schweiz und das Völkerrecht: Neuere Entwicklungen aus verfassungsrechtlicher Perspektive.“ Die Bundesverfassung verlangt die Beachtung des Völkerrechts, enthält aber keine Norm, die Fälle der Kollision mit Landesrecht, insbesondere Verfassungsrecht regelt. Bisher seien Konflikte selten gewesen. Das Bundesgericht habe sich bemüht, durch völkerrechtskonforme Auslegung des Landesrechts Kollisionen zu vermeiden. Nun aber werde dieses Problem vermehrt aktuell: Die Stellung des Völkerrechts im Verfassungsrecht könne sich einerseits durch Kollisionen aufgrund themenspezifischer Volksinitiativen, anderseits durch pendente Begehren zu einer generellen Rückstufung des Völkerrechts verändern. Themenspezifische Beispiele sind Verwahrungsinitiative und die Durchsetzungsinitiative: Sie verlangen Massnahmen, die mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar sind. Auf die generelle Rückstufung des Völkerrechts zielt die Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter“ ab, aber auch eine Motion, die den Übergang vom Monismus zum Dualismus, d.h. die Abschaffung der direkten Anwendbarkeit internationaler Verträge verlangt.
Die Referentin ging auch auf die Frage ein, ob Staatsverträge gekündigt werden müssen, wenn er mit einer neuen landesrechtlichen Regelung unvereinbar ist: Die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative zum Beispiel sei noch kein Auftrag zur Kündigung des Abkommens mit der EU die Personenfreizügigkeit, denn die Auswirkungen eines solchen Schritts hätten im Abstimmungskampf nicht fundiert behandelt werden können. Es müsse also zu einer zweiten Volksabstimmung kommen.
Die Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention für die Schweiz beurteilt Daniela Thurnherr als gross, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg die Schweiz selten verurteile. Sie trat für eine konstruktive Auseinandersetzung mit der EMRK und der Rechtsprechung in Strassburg sowie über das neue, 15. Zusatzprotokoll zur EMRK ein, das die Subsidiarität des EGMR und den Beurteilungsfreiraum (margin of appreciation) der Mitgliedstaaten stärken soll. Mögliche Normenkonflikte seien künftig vor Parlaments- und Volksentscheiden besser offenzulegen. Das Bundesgericht werde wohl als Gesamtgericht einen Grundsatzentscheid über die Geltung von Völkerrecht in Konflikten fällen müssen. Anzustreben sei eine Rückbesinnung auf die verfassungsrechtlichen Werte der Schweiz.
Auf eine Frage aus dem Publikum hin, weshalb solche Volksinitiativen nicht rigoros ungültig erklärt werden, legte die Referentin dar, wie eng begrenzt in der geltenden Verfassung die Ungültigkeitsgründe sind.
Frau Prof. Dr. iur. Daniela Thurnherr
Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer
von Links: Prof. Dr. Alain Griffel, Rektor Prof. Dr. Michael Hengartner, Denise Hengartner
Prof. Dres. Balder und Marie-Louise Gloor im Gespräch mit Frau Prof. Dr. Daniela Thurnheer