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Häufig gestellte Fragen

Gibt es Restriktionen in Bezug auf das Alter der Bewerber:innen? Warum muss das Geburtsdatum angegeben werden?
Das Geburtsdatum kann vom Beirat bei der Prüfung von Bewerbungen und der Auswahl von Kandidaten berücksichtigt werden, ist jedoch nur eines von vielen Kriterien und hat keinen Einfluss auf die Berechtigung zur Bewerbung.

Kann ich mich bewerben, auch wenn ich mein Doktorat zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen habe?
Bitte beachten Sie: Bewerbungen aus der medizinischen, der Vetsuisse und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten sind in der Regel ab dem 3. Postdoc-Forschungsjahr möglich. Für die anderen Fakultäten sollte die Verteidigung spätestens im März stattfinden.

Kann ich mich bewerben, wenn ich in den Vorjahren schon einmal abgelehnt wurde?
Ja, Sie können sich erneut auf das FAN-Fellowship bewerben. Dass Sie in den Vorjahren nicht für ein Fellowship berücksichtigt werden konnten, verhindert dies nicht.

Kann ich mich bewerben, wenn ich zeitgleich an einem anderen Ort zu einem bestimmten Prozentsatz angestellt bin, z.B. an einer anderen Hochschule in der Lehre?
Sie können sich bewerben, auch wenn sie gleichzeitig an einem anderen Ort angestellt sind, sofern diese Beschäftigung in Teilzeit ist. Die Summe aller Beschäftigungsverhältnisse, inkl. der FAN-Föderung, darf 100% nicht überschreiten. Bitte geben sie das zusätzliche Beschäftigungsverhältnis mit dem Beschäftigungsgrad bei der Bewerbung an. 

Müssen die Empfehlungsschreiben zwingend von ordentlichen Professor:innen ausgestellt werden, oder können sie auch von ausserordentlichen Professor:innen eingereicht werden?
Empfehlungsschreiben können sowohl von ordentlichen als auch von ausserordentlichen Professor:innen eingereicht werden.

Diese Sammlung von häufig an uns herangetragenen Fragen wird stetig ergänzt. Finden Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter fan@alumnioffice.uzh.ch